Redaktion: Herr Iwanow, was ist aus rechtlicher Sicht an der BaFin-Warnung besonders bedeutsam?

RA Iwanow: Die BaFin geht hier gegen ein Unternehmen vor, das offenbar ohne Genehmigung Bankgeschäfte anbietet. Das ist in Deutschland ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

Redaktion: Was heißt „Bankgeschäft“ konkret in diesem Zusammenhang?

RA Iwanow: Zum Beispiel das Annehmen von Einlagen oder das Versprechen von Festgeldanlagen – also Leistungen, die einer strengen Regulierung unterliegen, um Verbraucher zu schützen.

Redaktion: Der angebliche Sitz ist in Pforzheim. Ist das relevant?

RA Iwanow: Ja. Wenn ein Anbieter einen deutschen Geschäftssitz vorgibt, wirkt er vertrauenswürdiger. Aber ohne tatsächliche Registrierung und BaFin-Erlaubnis ist das reine Täuschung.

Redaktion: Wie sollten Verbraucher reagieren?

RA Iwanow: Misstrauisch sein, wenn keine Zulassung vorliegt. Vor jeder Geldanlage unbedingt die BaFin-Datenbank prüfen und im Zweifel: nichts überweisen.

Redaktion: Was tun, wenn man bereits investiert hat?

RA Iwanow: Sofort Anzeige erstatten, Zahlungen stoppen und alle Unterlagen sichern. Ein Anwalt kann helfen, mögliche Rückforderungswege zu prüfen.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Iwanow.