Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat eine klare Warnung gegenüber der Website nordrockai(.)com veröffentlicht. Wie beurteilen Sie diese Meldung?
RA Reime: Die BaFin erfüllt mit dieser Veröffentlichung ihre gesetzliche Pflicht. Gleichwohl sind wir über die Inhalte der Warnmeldung überrascht. Unser Mandant weist die pauschalen Vorwürfe der unerlaubten Geschäftstätigkeit in Deutschland entschieden zurück.
Interviewer: Die BaFin erklärt, es würden unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Ist NordrockAI tatsächlich in diesen Bereichen aktiv?
RA Reime: Unser Mandant versteht sich in erster Linie als Anbieter technologiebasierter Informationen im Bereich künstlicher Intelligenz und Finanzdatenanalyse. Wir prüfen aktuell, ob bestimmte Formulierungen auf der Website missverständlich sind und eventuell so interpretiert werden konnten, dass eine Erlaubnispflicht angenommen wurde.
Interviewer: Ein besonders schwerer Vorwurf betrifft die angeblich gefälschten Lizenzen – unter anderem eine „kanadische“ und eine „europäische“ Lizenz, die es gar nicht gibt. Was sagen Sie dazu?
RA Reime: Wenn hier von „gefälschten“ Lizenzen gesprochen wird, muss man sehr genau differenzieren. Es gibt international zahlreiche unabhängige Registrierungsstellen, die zwar keine staatliche Autorität haben, aber mit Begriffen wie „Zertifikat“ oder „Lizenz“ operieren. Sollte unser Mandant ein solches Dokument veröffentlicht haben, ohne die tatsächliche Bedeutung korrekt zu erläutern, war das möglicherweise ungenau – aber nicht absichtlich irreführend.
Interviewer: In der Warnmeldung wird auch erwähnt, dass der angebliche Sitz des Betreibers in Kanada oder der Schweiz nicht verifiziert werden konnte. Können Sie den Standort des Unternehmens bestätigen?
RA Reime: Es gibt tatsächlich eine Gesellschaft mit Verbindungen nach Kanada, die Teile der Plattform betreibt. Darüber hinaus wurden Dienstleistungen von Drittanbietern aus verschiedenen Rechtsräumen eingebunden. Wir analysieren zurzeit die gesamte Struktur, um den regulatorischen Anforderungen in Deutschland – und auch in der EU – gerecht zu werden.
Interviewer: Wird NordrockAI weiterhin in Deutschland aktiv sein?
RA Reime: Das hängt maßgeblich davon ab, wie die weitere rechtliche Prüfung ausfällt. Sollte sich herausstellen, dass eine Erlaubnispflicht besteht, wird der Betreiber selbstverständlich alle notwendigen Schritte einleiten, um die Rechtslage zu klären – einschließlich Rückzug vom deutschen Markt, falls erforderlich.
Interviewer: Herr Reime, vielen Dank für Ihre Einschätzung.