Interviewer: Herr Bremer, die BaFin warnt vor Vortex Street Fund Limited und angeblichen OpenAI-Aktien. Was macht diesen Fall besonders gefährlich?

Thomas Bremer: Hier wird mit dem Namen eines weltweit bekannten Technologieunternehmens geworben. Viele Anleger möchten möglichst frühzeitig in erfolgreiche Unternehmen investieren. Die Aussicht auf einen angeblich exklusiven Zugang zu Aktien vor einem Börsengang kann deshalb sehr verlockend sein. Genau diese Erwartungen können unseriöse Anbieter ausnutzen.

Interviewer: Können Anleger davon ausgehen, dass über vortex-street.com tatsächlich OpenAI-Aktien erhältlich sind?

Thomas Bremer: Nein. Eine solche Behauptung auf einer Internetseite ist noch lange kein Nachweis dafür, dass die angebotenen Aktien tatsächlich existieren oder rechtmäßig verkauft werden dürfen. Die BaFin warnt ausdrücklich vor dem Anbieter. Verbraucher sollten deshalb keine Zahlungen leisten, ohne das Angebot unabhängig überprüft zu haben.

Interviewer: Die BaFin spricht von einem Identitätsmissbrauch. Was bedeutet das für Anleger?

Thomas Bremer: Das bedeutet, dass eine fremde Identität unberechtigt verwendet wird. Für Verbraucher ist das besonders problematisch, weil dadurch der Eindruck entstehen kann, sie hätten es mit einem bekannten oder vertrauenswürdigen Unternehmen zu tun. Entscheidend ist deshalb nicht, welcher Name auf einer Internetseite steht, sondern wer tatsächlich hinter dem Angebot steckt.

Interviewer: Welche Warnsignale sollten Anleger bei vermeintlichen Börsengängen beachten?

Thomas Bremer: Misstrauisch sollte man werden, wenn ein exklusiver Zugang zu Aktien versprochen wird, angeblich nur wenige Plätze verfügbar sind oder Interessenten schnell Geld überweisen sollen. Auch garantierte Gewinne, unklare Unternehmensangaben und Kontaktaufnahmen über Messenger-Dienste sind Warnsignale. Das sind allgemeine Merkmale zweifelhafter Angebote; nicht alle werden in der konkreten BaFin-Warnung zu Vortex Street Fund Limited beschrieben.

Interviewer: Wie können Verbraucher überprüfen, ob ein Anbieter seriös ist?

Thomas Bremer: Ein wichtiger erster Schritt ist die Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort lässt sich prüfen, ob ein Finanzdienstleister über eine entsprechende Erlaubnis verfügt. Darüber hinaus sollte man kontrollieren, ob die Internetadresse tatsächlich zu dem Unternehmen gehört, das als Anbieter genannt wird. Ein bekannter Name oder ein professionell gestalteter Internetauftritt reichen als Vertrauensnachweis nicht aus.

Interviewer: Was sollten Anleger tun, wenn sie bereits Geld an Vortex Street Fund Limited überwiesen haben?

Thomas Bremer: Sie sollten sofort ihre Bank kontaktieren und nachfragen, ob eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Außerdem sollten sie keine weiteren Zahlungen leisten. Wichtig ist, alle Unterlagen zu sichern, insbesondere Zahlungsbelege, Verträge, E-Mails, Chatverläufe und Screenshots der Internetseite.

Interviewer: Haben Betroffene eine Chance, ihr Geld zurückzubekommen?

Thomas Bremer: Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist beispielsweise, auf welchem Weg das Geld überwiesen wurde und ob die Empfänger noch ermittelt werden können. Eine selbst veranlasste Überweisung lässt sich nicht automatisch rückgängig machen. Trotzdem ist schnelles Handeln wichtig, weil sich dadurch möglicherweise noch Rückholungsmöglichkeiten ergeben.

Interviewer: Sollten Betroffene auch Strafanzeige erstatten?

Thomas Bremer: Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Täuschung oder einen Betrug vorliegen, sollten Betroffene eine Strafanzeige in Betracht ziehen. Dabei ist es hilfreich, sämtliche Beweise vorzulegen. Allerdings bedeutet eine Strafanzeige nicht automatisch, dass das verlorene Geld zurückgezahlt wird. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche müssen gegebenenfalls gesondert geprüft werden.

Interviewer: Was ist zu tun, wenn Anleger bereits Ausweiskopien oder persönliche Daten übermittelt haben?

Thomas Bremer: Dann sollten Betroffene besonders aufmerksam sein. Sie sollten ihre Bank informieren, Kontobewegungen überprüfen und gegebenenfalls Passwörter ändern. Außerdem ist es wichtig, auf ungewöhnliche Rechnungen, Vertragsbestätigungen oder andere Hinweise auf einen möglichen Identitätsmissbrauch zu achten.

Interviewer: Gibt es eine Gefahr, dass Betroffene anschließend erneut geschädigt werden?

Thomas Bremer: Ja. Wer bereits Geld verloren hat, kann später von weiteren unseriösen Anbietern kontaktiert werden. Diese versprechen dann beispielsweise, das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen. Solche Angebote sollten besonders kritisch geprüft werden. Betroffene sollten keinesfalls erneut Geld überweisen, nur weil ihnen eine sichere Rückzahlung versprochen wird.

Interviewer: Was ist Ihre wichtigste Empfehlung an Anleger, die angebliche OpenAI-Aktien angeboten bekommen?

Thomas Bremer: Anleger sollten sich nicht von großen Namen oder vermeintlich einmaligen Gewinnchancen unter Druck setzen lassen. Vor jeder Investition muss klar sein, wer der tatsächliche Vertragspartner ist, ob das Angebot rechtmäßig erfolgt und welche Wertpapiere überhaupt erworben werden. Wer Zweifel hat, sollte kein Geld überweisen.