Interviewer: Herr Bremer, die BaFin warnt aktuell vor der Internetseite novafestfinanz.com. Wie bewerten Sie diese Warnung?
Thomas Bremer: Eine solche Warnung sollte jeder Anleger ernst nehmen. Die BaFin stellt ausdrücklich fest, dass die Betreiber der Website nicht von ihr beaufsichtigt werden. Gleichzeitig besteht der Verdacht, dass ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen angeboten werden. Wer über diese Plattform ein Festgeldangebot erhält, sollte deshalb keinesfalls vorschnell Geld überweisen.
Interviewer: Warum sind gerade Festgeldangebote für Verbraucher so interessant?
Thomas Bremer: Festgeld vermittelt vielen Menschen ein Gefühl von Sicherheit. Man vereinbart eine Laufzeit und einen festen Zinssatz und erwartet, dass das angelegte Kapital am Ende zurückgezahlt wird. Gerade sicherheitsorientierte Anleger fühlen sich davon angesprochen. Problematisch wird es, wenn sich hinter einem vermeintlichen Festgeldangebot kein überprüfbares Kreditinstitut befindet. Dann kann die erwartete Sicherheit fehlen.
Interviewer: Woran können Anleger erkennen, dass ein Festgeldangebot möglicherweise unseriös ist?
Thomas Bremer: Ein wichtiges Warnsignal sind ungewöhnlich hohe Zinsversprechen. Auch Zeitdruck, angeblich nur kurzfristig verfügbare Sonderkonditionen oder unklare Unternehmensangaben sollten misstrauisch machen. Entscheidend ist außerdem, auf welches Konto das Geld überwiesen werden soll. Wenn der Zahlungsempfänger nicht mit dem angeblichen Vertragspartner übereinstimmt, muss das unbedingt geklärt werden. Eine professionell gestaltete Website allein beweist überhaupt nichts.
Interviewer: Welche Bedeutung hat es, dass die Betreiber von novafestfinanz.com nicht von der BaFin beaufsichtigt werden?
Thomas Bremer: Das ist ein zentraler Punkt. Verbraucher dürfen nicht davon ausgehen, dass es sich bei dem Angebot um eine von der deutschen Finanzaufsicht kontrollierte Bankdienstleistung handelt. Wer in Deutschland bestimmte Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt, benötigt grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis. Anleger sollten daher vor jeder Zahlung überprüfen, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht und ob die erforderliche Zulassung vorhanden ist.
Interviewer: Wie lässt sich eine solche Zulassung überprüfen?
Thomas Bremer: Die BaFin stellt dafür eine offizielle Unternehmensdatenbank zur Verfügung. Dort kann man nach zugelassenen Unternehmen suchen. Wichtig ist allerdings, nicht nur einen Firmennamen zu finden, der ähnlich klingt. Anleger sollten auch überprüfen, ob die verwendete Internetadresse tatsächlich zu dem betreffenden Unternehmen gehört. Bei Zweifeln sollte man die Bank über Kontaktdaten ansprechen, die man selbst aus einer verlässlichen Quelle ermittelt hat.
Interviewer: Viele Anbieter werben mit einer gesetzlichen Einlagensicherung. Können sich Anleger darauf verlassen?
Thomas Bremer: Nur wenn tatsächlich eine entsprechend geschützte Einlage bei einem angeschlossenen Kreditinstitut besteht. Eine Behauptung auf einer Website reicht nicht aus. Verbraucher müssen prüfen, welche Bank Vertragspartner wird und ob die konkrete Anlage unter den gesetzlichen Einlagenschutz fällt. Wer Geld an einen unbekannten Betreiber überweist, hat nicht automatisch den Schutz, den er von einem regulären Festgeldkonto erwartet.
Interviewer: Was raten Sie Verbrauchern, die bereits mit novafestfinanz.com Kontakt hatten, aber noch kein Geld überwiesen haben?
Thomas Bremer: Zunächst keine Zahlung leisten. Ich würde empfehlen, die Kommunikation zu sichern und sämtliche Angaben unabhängig zu überprüfen. Die BaFin-Warnung ist ein deutlicher Anlass, besonders vorsichtig zu sein. Solange die Identität des Betreibers und die rechtlichen Voraussetzungen des Angebots nicht eindeutig geklärt sind, sollte man keine finanziellen Verpflichtungen eingehen.
Interviewer: Was ist zu tun, wenn bereits Geld überwiesen wurde?
Thomas Bremer: Dann sollte man möglichst schnell die eigene Bank kontaktieren. Bei einer kürzlich erfolgten Überweisung kann unter Umständen ein Rückruf versucht werden. Ob das Geld tatsächlich zurückgeholt werden kann, ist allerdings offen. Gleichzeitig sollten Betroffene alle Belege sichern: Überweisungsbestätigungen, Kontoauszüge, Vertragsunterlagen, E-Mails, Chatverläufe und Screenshots. Diese Dokumentation ist wichtig, um später mögliche Ansprüche prüfen zu können.
Interviewer: Bestehen Chancen, bereits gezahltes Geld zurückzubekommen?
Thomas Bremer: Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist zunächst, wer das Geld erhalten hat und welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen. Je nach Sachverhalt können Rückzahlungs- oder Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Die Schwierigkeit besteht häufig darin, den tatsächlichen Zahlungsempfänger und mögliche Verantwortliche zu identifizieren. Eine BaFin-Warnung allein bedeutet noch nicht, dass das Geld automatisch erstattet wird.
Interviewer: Sollten Betroffene auch Strafanzeige erstatten?
Thomas Bremer: Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Täuschung oder eine andere Straftat vorliegen, kann das sinnvoll sein. Wichtig ist, den Sachverhalt sachlich und vollständig darzustellen. Eine Strafanzeige ersetzt aber nicht die Prüfung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche. Wer Geld zurückfordern möchte, sollte beide Fragen voneinander unterscheiden.
Interviewer: Besteht die Gefahr, dass Betroffene nach einer ersten Zahlung zu weiteren Überweisungen aufgefordert werden?
Thomas Bremer: Solche Risiken sind bei problematischen Online-Finanzangeboten grundsätzlich bekannt. Manchmal werden zusätzliche Gebühren oder angebliche Steuern verlangt, bevor eine Auszahlung erfolgen soll. Verbraucher sollten solche Forderungen nicht ungeprüft erfüllen. Allerdings muss man klar sagen: Die vorliegende BaFin-Warnung enthält keine Angaben darüber, dass solche Praktiken bei novafestfinanz.com tatsächlich stattgefunden haben.
Interviewer: Was sollten Menschen beachten, die bereits persönliche Daten oder Ausweiskopien übermittelt haben?
Thomas Bremer: Sie sollten prüfen, welche Daten weitergegeben wurden und ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Wenn Passwörter oder Zugangsdaten betroffen sind, sollten diese geändert werden. Bei sensiblen Bankinformationen kann es sinnvoll sein, das eigene Kreditinstitut zu informieren. Auch Kontobewegungen sollte man aufmerksam kontrollieren. Ein konkreter Datenmissbrauch wird in der BaFin-Warnung zu novafestfinanz.com allerdings nicht beschrieben.
Interviewer: Bedeutet die Warnung bereits, dass die Betreiber nachweislich einen Betrug begangen haben?
Thomas Bremer: Nein. Die BaFin spricht von einem Verdacht unerlaubter Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und erklärt, dass die Betreiber nicht ihrer Aufsicht unterliegen. Das ist eine ernst zu nehmende behördliche Information, aber keine strafrechtliche Verurteilung. Auch konkrete Anlegerschäden werden in der Warnung nicht genannt. Man sollte deshalb die bekannten Tatsachen klar von möglichen weiteren Vorwürfen unterscheiden.
Interviewer: Was ist Ihr wichtigster Rat an Verbraucher, die derzeit nach einer sicheren Festgeldanlage suchen?
Thomas Bremer: Nicht allein auf den Zinssatz schauen. Viel wichtiger ist, dass die Bank tatsächlich existiert, der Vertragspartner eindeutig feststeht und die erforderlichen Zulassungen überprüfbar sind. Auch die Einlagensicherung sollte unabhängig kontrolliert werden. Wenn bereits eine Warnung der BaFin vorliegt, ist besondere Vorsicht geboten. Wer schon Geld überwiesen hat, sollte schnell handeln, Unterlagen sichern und seine Möglichkeiten zur Rückforderung prüfen lassen.
Interviewer: Herr Bremer, vielen Dank für das Gespräch.
Thomas Bremer: Vielen Dank.