Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, die BaFin warnt aktuell vor der Internetseite themayerbrown(.)com. Die Betreiber verwenden offenbar den Namen der bekannten Rechtsanwaltskanzlei Mayer Brown LLP. Wie gefährlich ist ein solcher Identitätsmissbrauch für Anleger?

Rechtsanwalt Reime: Ein solcher Identitätsmissbrauch kann für Anleger erhebliche Gefahren mit sich bringen. Der Name einer international bekannten Rechtsanwaltskanzlei vermittelt zunächst Vertrauen und Seriosität. Genau dieser Eindruck kann dazu führen, dass Verbraucher weniger kritisch nachfragen und möglicherweise Geld überweisen.

Entscheidend ist aber, dass die BaFin ausdrücklich darauf hinweist, dass die beanstandete Website in keinem Zusammenhang mit der Mayer Brown LLP steht. Wer dort Finanzdienstleistungen anbietet, kann sich also nicht auf die Reputation dieser Kanzlei berufen.

Interviewer: Die BaFin erklärt außerdem, dass die Betreiber nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügen. Was bedeutet das konkret?

Rechtsanwalt Reime: Wer in Deutschland bestimmte Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, benötigt grundsätzlich die entsprechende aufsichtsrechtliche Erlaubnis.

Fehlt diese Erlaubnis, ist das ein ernstes Warnsignal. Anleger können dann nicht davon ausgehen, dass der Anbieter die für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit geltenden aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

Allerdings sollte man auch wissen, dass eine behördliche Zulassung allein noch keine Garantie für eine sichere Geldanlage darstellt. Deshalb müssen immer auch das konkrete Produkt und dessen wirtschaftliche Risiken geprüft werden.

Interviewer: Wie können Verbraucher feststellen, ob eine Internetseite tatsächlich zu dem Unternehmen gehört, dessen Namen sie verwendet?

Rechtsanwalt Reime: Anleger sollten sich niemals ausschließlich auf die Angaben verlassen, die sie auf der betreffenden Website finden.

Sinnvoll ist es, die offizielle Internetadresse des Unternehmens unabhängig zu recherchieren und gegebenenfalls direkt dort nachzufragen.

Auch Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Geschäftsanschriften sollten miteinander verglichen werden.

Wenn beispielsweise eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei plötzlich hochrentierliche Geldanlagen vermittelt, sollte man besonders aufmerksam werden und überprüfen, ob dieses Angebot tatsächlich von der genannten Institution stammt.

Interviewer: Welche weiteren Warnzeichen sprechen für ein möglicherweise unseriöses Investmentangebot?

Rechtsanwalt Reime: Häufig werden außergewöhnlich hohe Renditen in Aussicht gestellt. Manchmal wird sogar behauptet, eine Anlage sei vollständig abgesichert oder ein Verlust praktisch ausgeschlossen.

Ein weiteres Warnsignal ist künstlicher Zeitdruck. Anleger werden beispielsweise aufgefordert, noch am selben Tag zu investieren, weil eine angeblich einmalige Gelegenheit sonst verloren gehe.

Auch unklare Angaben zu den Verantwortlichen, fehlende Vertragsunterlagen oder schwer nachvollziehbare Zahlungswege sollten misstrauisch machen.

Grundsätzlich gilt: Wer nicht eindeutig feststellen kann, mit wem er einen Vertrag abschließt und wohin sein Geld fließt, sollte keine Überweisung vornehmen.

Interviewer: Was sollten Verbraucher tun, die bereits Geld an die Betreiber von themayerbrown(.)com überwiesen haben?

Rechtsanwalt Reime: In einer solchen Situation ist schnelles Handeln wichtig. Zunächst sollte unverzüglich die eigene Bank kontaktiert werden, um zu prüfen, ob eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann.

Anschließend sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden. Dazu gehören Überweisungsbelege, Kontoauszüge, Verträge, E-Mails, Chatnachrichten und Screenshots der Internetseite.

Bei einem konkreten Betrugsverdacht sollte außerdem eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden.

Daneben empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung, um festzustellen, welche Ansprüche möglicherweise bestehen und gegen wen sie gerichtet werden könnten.

Interviewer: Viele Betroffene fragen sich natürlich zuerst, ob sie ihr investiertes Geld zurückbekommen können. Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein?

Rechtsanwalt Reime: Das hängt stark vom jeweiligen Sachverhalt ab. Entscheidend ist unter anderem, wer das Geld erhalten hat, über welche Konten die Zahlungen abgewickelt wurden und ob die Verantwortlichen identifiziert werden können.

Bei grenzüberschreitenden Zahlungsströmen kann die Rückverfolgung besonders schwierig sein.

Eine erfolgreiche Rückholung lässt sich deshalb nicht versprechen. Dennoch sollten Betroffene ihre Möglichkeiten möglichst frühzeitig prüfen lassen.

Interviewer: Können auch Banken oder Zahlungsdienstleister für Verluste verantwortlich sein?

Rechtsanwalt Reime: Eine automatische Haftung gibt es nicht. Allein die Tatsache, dass eine Überweisung an einen später beanstandeten Anbieter ausgeführt wurde, begründet noch keinen Schadensersatzanspruch gegen die Bank.

Im Einzelfall kann allerdings zu prüfen sein, ob bestimmte gesetzliche oder vertragliche Pflichten verletzt wurden.

Dafür müssen die konkreten Zahlungsabläufe, die Informationen der beteiligten Stellen und die rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht werden.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, wenn die Betreiber nach einer ersten Einzahlung plötzlich weitere Beträge verlangen, etwa für angebliche Steuern oder Auszahlungsgebühren?

Rechtsanwalt Reime: Solche Nachforderungen sind ein erhebliches Warnsignal.

Besonders problematisch ist es, wenn die Auszahlung eines angeblichen Guthabens davon abhängig gemacht wird, dass zunächst weiteres Geld überwiesen wird.

Betroffene sollten keinesfalls allein aufgrund solcher Versprechen zusätzliche Zahlungen leisten.

Es besteht die Gefahr, dass sich der finanzielle Schaden dadurch weiter erhöht.

Interviewer: Es gibt auch Anbieter, die versprechen, verlorene Gelder gegen eine Vorauszahlung zurückzuholen. Wie sollten Geschädigte damit umgehen?

Rechtsanwalt Reime: Hier ist ebenfalls Vorsicht geboten. Menschen, die bereits einen finanziellen Verlust erlitten haben, können erneut zum Ziel unseriöser Angebote werden.

Wenn jemand eine garantierte Rückholung verspricht, dafür aber zunächst hohe Gebühren verlangt, sollte man besonders kritisch sein.

Betroffene sollten die Identität und Qualifikation eines angeblichen Rechtsbeistands oder Rückholungsdienstleisters unabhängig überprüfen.

Interviewer: Was passiert, wenn Anleger nicht nur Geld, sondern auch persönliche Dokumente übermittelt haben?

Rechtsanwalt Reime: Dann muss zusätzlich an einen möglichen Missbrauch persönlicher Daten gedacht werden.

Ausweiskopien, Bankunterlagen und Zugangsdaten können unter Umständen für weitere unberechtigte Handlungen verwendet werden.

Betroffene sollten daher prüfen, welche Informationen sie weitergegeben haben. Passwörter sollten gegebenenfalls geändert und betroffene Banken informiert werden.

Bei einem Verdacht auf Identitätsmissbrauch können weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sein.

Interviewer: Welche Rolle spielt die Unternehmensdatenbank der BaFin beim Schutz vor unseriösen Finanzangeboten?

Rechtsanwalt Reime: Die Unternehmensdatenbank ist ein wichtiges Instrument, um die aufsichtsrechtliche Zulassung eines Anbieters zu überprüfen.

Allerdings genügt es nicht, lediglich einen bekannten Unternehmensnamen in der Datenbank zu finden.

Gerade beim Identitätsmissbrauch können die Täter die Angaben eines tatsächlich existierenden Unternehmens übernehmen.

Deshalb müssen Anleger immer überprüfen, ob die konkrete Website und die tatsächlichen Ansprechpartner wirklich zu diesem Unternehmen gehören.

Interviewer: Was würden Sie Anlegern empfehlen, die derzeit eine Investition in Genussrechte, Anleihen, Fonds oder Nachrangdarlehen prüfen?

Rechtsanwalt Reime: Bei diesen Anlageformen sollten die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken besonders sorgfältig untersucht werden.

Wichtig sind die Bonität des Emittenten, die Mittelverwendung, die Laufzeit und die Frage, welche Sicherheiten tatsächlich bestehen.

Bei Nachrangdarlehen und bestimmten Genussrechten kann es beispielsweise sein, dass Anleger im wirtschaftlichen Krisenfall erst nach anderen Gläubigern berücksichtigt werden.

Das kann zu erheblichen Verlusten bis hin zum Totalverlust führen.

Auch bei Anleihen und Fonds sollte niemand allein auf die angegebene Rendite schauen. Entscheidend ist immer, welches Risiko dafür eingegangen wird.

Interviewer: Viele Verbraucher lassen sich von professionell gestalteten Internetseiten beeindrucken. Wie viel sagt ein solcher Auftritt über die Seriosität eines Anbieters aus?

Rechtsanwalt Reime: Sehr wenig. Eine professionell gestaltete Internetseite lässt sich heute vergleichsweise einfach erstellen.

Auch Logos, vermeintliche Zertifikate und bekannte Firmennamen können missbräuchlich verwendet werden.

Deshalb sollte ein Anleger niemals allein aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes entscheiden.

Wesentlich wichtiger sind überprüfbare Unternehmensangaben, nachvollziehbare Vertragsbedingungen und eine unabhängige Kontrolle der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen.

Interviewer: Was sollten Betroffene tun, wenn sie vermuten, auf ein solches Angebot hereingefallen zu sein, sich aber zunächst nicht trauen, darüber zu sprechen?

Rechtsanwalt Reime: Wichtig ist, dass sie möglichst frühzeitig handeln.

Ein professionell aufgemachter Identitätsmissbrauch kann schwer zu erkennen sein. Entscheidend ist deshalb nicht, wie es zu einer Zahlung gekommen ist, sondern welche Maßnahmen jetzt noch möglich sind.

Betroffene sollten keine weiteren Gelder überweisen, alle Unterlagen sichern und unabhängigen Rat einholen.

Je früher ein möglicher Schaden untersucht wird, desto eher können gegebenenfalls noch Maßnahmen zur Sicherung von Ansprüchen eingeleitet werden.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, was ist Ihre wichtigste Empfehlung an Anleger, die sich künftig vor solchen Fällen schützen möchten?

Rechtsanwalt Reime: Die wichtigste Empfehlung lautet: Überweisen Sie niemals Geld, bevor Sie die Identität des Anbieters und die Grundlagen der Investition unabhängig überprüft haben.

Ein bekannter Name, eine attraktive Rendite oder eine überzeugende Internetseite sind keine ausreichenden Sicherheitsmerkmale.

Wer Zweifel hat, sollte sich Zeit nehmen und vor einer Investition unabhängigen fachlichen Rat einholen.

Und wer bereits Geld überwiesen hat und einen Betrugsverdacht entwickelt, sollte schnell handeln und seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.