Redaktion: Herr Bremer, die BaFin warnt aktuell vor Angeboten von Councl auf der Website councl(.)com. Worum geht es in diesem Fall?
Thomas Bremer:
Nach den aktuellen Erkenntnissen der BaFin besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website councl(.)com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Das allein ist bereits ein massives Warnsignal. Hinzu kommt, dass die BaFin ausdrücklich klarstellt, dass entgegen der Angaben auf der Website kein Zusammenhang mit der Hobak UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Unterföhring besteht. Das ist ein besonders wichtiger Punkt, weil hier offenbar mit einer falschen Unternehmenszuordnung gearbeitet wird, um Seriosität vorzutäuschen.
Redaktion: Bedeutet das aus Ihrer Sicht bereits, dass Verbraucher hier besonders vorsichtig sein müssen?
Thomas Bremer:
Absolut. Sobald die BaFin öffentlich warnt und mitteilt, dass der Verdacht besteht, dass ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden, ist das für Verbraucher ein klares Stoppsignal. Wer in Deutschland solche Dienstleistungen anbietet, benötigt eine Zulassung beziehungsweise Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, befindet man sich außerhalb des regulierten Finanzmarktes – und genau dort steigen die Risiken für Anleger erheblich.
Redaktion: Die BaFin sagt außerdem, dass entgegen den Angaben auf der Website kein Zusammenhang mit der Hobak UG besteht. Warum ist das so brisant?
Thomas Bremer:
Weil das ein typisches Muster bei dubiosen Online-Finanzangeboten ist. Ein real existierendes Unternehmen wird genannt oder zumindest ein entsprechender Eindruck erzeugt, um Vertrauen zu schaffen. Verbraucher denken dann: „Wenn da ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Unterföhring dahintersteht, wird das schon seriös sein.“ Genau dieses Vertrauen wird ausgenutzt. Die Klarstellung der BaFin ist deshalb entscheidend: Die Hobak UG (haftungsbeschränkt) hat nach Erkenntnissen der Aufsicht nichts mit den Angeboten auf councl(.)com zu tun.
Redaktion: Ist das damit schon ein Fall von Identitätsmissbrauch?
Thomas Bremer:
Die Formulierung der BaFin ist hier sehr klar: Sie sagt, dass entgegen den Angaben auf der Website kein Zusammenhang mit der Hobak UG besteht. Das ist für Verbraucher ein sehr deutlicher Hinweis, dass mit einer falschen Zuordnung oder irreführenden Darstellung gearbeitet wird. Ob man das im engeren juristischen Sinne sofort als klassischen Identitätsmissbrauch bezeichnet oder als irreführende Unternehmenszuordnung – für Verbraucher macht das praktisch keinen Unterschied. Die entscheidende Botschaft lautet: Die auf der Website vermittelte Seriosität ist nach Erkenntnissen der BaFin nicht echt.
Redaktion: Was bedeutet es konkret, wenn Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden?
Thomas Bremer:
Das bedeutet vor allem eines: höchste Vorsicht.
Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sind in Deutschland streng reguliert. Wer solche Leistungen anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt diese, gibt es für Verbraucher im Zweifel:
- keine verlässliche Aufsicht
- keine regulatorische Kontrolle
- keine ausreichende Transparenz
- und oft nur geringe Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen
Deshalb gilt: Ohne überprüfbare BaFin-Zulassung sollte kein Geld fließen.
Redaktion: Welche typischen Warnsignale sollten Verbraucher bei einer Website wie councl(.)com ernst nehmen?
Thomas Bremer:
Es gibt mehrere deutliche Warnsignale:
- Professionell wirkender Webauftritt
Eine gute Website ist heute kein Beweis für Seriosität. - Berufung auf ein angeblich verbundenes deutsches Unternehmen
Genau das ist hier laut BaFin problematisch. - Unklare oder schwer nachvollziehbare Zulassungsangaben
Wenn die BaFin-Zulassung nicht eindeutig nachweisbar ist, sollte man Abstand nehmen. - Angebote mit hoher Rendite oder einfacher Einstiegsmöglichkeit
Das soll Anleger emotional abholen und schnelle Entscheidungen fördern. - Druck zu schnellen Einzahlungen
Seriöse Anbieter drängen nicht zu spontanen Investitionen.
Redaktion: Wie können Verbraucher selbst prüfen, ob ein Anbieter seriös ist?
Thomas Bremer:
Der wichtigste Punkt ist: Nicht auf die Website selbst vertrauen, sondern unabhängig prüfen.
Das bedeutet konkret:
- in der BaFin-Unternehmensdatenbank nachsehen,
- prüfen, ob der Anbieter dort tatsächlich mit Erlaubnis geführt wird,
- Unternehmensname, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und Domain vergleichen,
- die angeblich genannte Firma separat recherchieren,
- misstrauisch werden, wenn Angaben nicht exakt übereinstimmen.
Mein Grundsatz lautet:
Nicht die Werbeaussage prüfen – den Anbieter prüfen.
Redaktion: Was sollten Betroffene tun, wenn sie bereits Kontakt mit Councl hatten oder Geld investiert haben?
Thomas Bremer:
Dann sollte man sofort handeln:
- keine weiteren Zahlungen leisten
- sämtliche Kommunikation sichern (E-Mails, Chatverläufe, Screenshots, Verträge)
- die eigene Bank oder den Zahlungsdienstleister sofort informieren
- Passwörter ändern, wenn Daten übermittelt wurden
- Kontobewegungen prüfen
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten
- die BaFin-Warnung dokumentieren
- und möglichst frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen
Gerade bei Online-Finanzangeboten ist Zeit ein entscheidender Faktor.
Redaktion: Welche Rolle spielt die BaFin-Warnung in diesem Fall?
Thomas Bremer:
Die BaFin-Warnung ist hier ein ganz klares öffentliches Warnsignal. Sie basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Das heißt: Die Aufsicht sieht genügend Anhaltspunkte, um Verbraucher öffentlich vor diesem Angebot zu warnen. Für Anleger sollte das die Grenze sein: Spätestens ab einer BaFin-Warnung darf es keine weitere Einzahlung mehr geben.
Redaktion: Ihr wichtigster Rat an Verbraucherinnen und Verbraucher?
Thomas Bremer:
Mein Rat ist ganz eindeutig:
Vertrauen Sie nie einem Finanzangebot nur deshalb, weil es professionell aussieht oder sich auf ein deutsches Unternehmen beruft.
Gerade im Internet gilt:
- Erst die BaFin-Zulassung prüfen
- Dann die echten Unternehmensdaten verifizieren
- Dann das Produkt hinterfragen
- Und erst danach überhaupt über eine Investition nachdenken
Wer diese Reihenfolge nicht einhält, riskiert, auf irreführende oder unerlaubte Angebote hereinzufallen.
Redaktion: Ihr Fazit zum Fall councl(.)com?
Thomas Bremer:
Der Fall councl(.)com zeigt einmal mehr, wie professionell und zugleich riskant dubiose Online-Finanzangebote heute auftreten. Eine moderne Website, ein angeblicher Unternehmensbezug und vermeintlich seriöse Dienstleistungen reichen vielen Verbrauchern leider schon aus, um Vertrauen zu fassen. Genau deshalb ist die BaFin-Warnung so wichtig. Wenn die Aufsicht ausdrücklich mitteilt, dass der Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen besteht und der angebliche Zusammenhang mit einem deutschen Unternehmen nicht existiert, dann gilt für Anleger nur eine vernünftige Reaktion: Finger weg von diesem Angebot.