Redaktion: Herr Bremer, die BaFin hat am 10. April 2026 mitgeteilt, dass sie Anhaltspunkte dafür hat, dass die FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH aus Bamberg zwei Vermögensanlagen öffentlich anbietet, ohne dass dafür ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Wie bewerten Sie diesen Vorgang?

Thomas Bremer:
Das ist ein Vorgang, den Anleger sehr ernst nehmen sollten. Die BaFin teilt mit, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH zwei Nachrangdarlehen in Deutschland öffentlich anbietet, obwohl für diese Vermögensanlagen kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Konkret geht es um die Emissionen „FEHI1/5J1M/PP20/DI“ mit 5 Jahren und 1 Monat Laufzeit bei 7,5 Prozent Zinsen sowie „FEHI1/3J/PP20/DI“ mit 3 Jahren Laufzeit bei 5,75 Prozent Zinsen. Nach Auffassung der BaFin verstößt das gegen § 6 Vermögensanlagengesetz. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein sehr relevanter Punkt für den Anlegerschutz.


Redaktion: Viele Verbraucher hören bei solchen Meldungen sofort „BaFin-Warnung“ und denken automatisch an Betrug. Ist das hier der richtige Schluss?

Thomas Bremer:
Nein, so pauschal sollte man das nicht sagen. Hier ist wichtig, sauber zu unterscheiden. Die BaFin sagt nicht, dass sie hier einen klassischen Anlagebetrug festgestellt hat. Sie sagt vielmehr, dass Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz bestehen – nämlich, dass zwei Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden, ohne dass ein vorgeschriebener Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde. Das ist ein aufsichtsrechtlich erheblicher Vorgang. Für Anleger bedeutet das: Es fehlt ein zentrales Transparenzinstrument, das vor einem öffentlichen Angebot eigentlich vorhanden sein muss.


Redaktion: Warum ist ein Verkaufsprospekt bei Vermögensanlagen überhaupt so wichtig?

Thomas Bremer:
Weil der Verkaufsprospekt für Anleger ein zentrales Informationsdokument ist. In Deutschland gilt grundsätzlich: Vermögensanlagen dürfen öffentlich nicht ohne einen von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekt angeboten werden. Die BaFin prüft dabei zwar nicht, ob das Produkt gut ist oder ob der Emittent seriös ist. Aber sie prüft, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob die Darstellung verständlich und widerspruchsfrei ist. Fehlt dieser Prospekt, fehlt dem Anleger ein wesentliches Fundament, um Risiken überhaupt nachvollziehen zu können.


Redaktion: Die beiden Produkte sind Nachrangdarlehen. Warum sollte man gerade bei diesem Begriff besonders aufmerksam sein?

Thomas Bremer:
Weil Nachrangdarlehen zu den besonders riskanten Vermögensanlagen gehören können. Der Begriff „nachrangig“ bedeutet vereinfacht: Wenn es wirtschaftlich schiefläuft oder es zu einer Insolvenz kommt, werden Anleger häufig erst ganz am Ende berücksichtigt – also nachdem andere Gläubiger bedient wurden. Im schlimmsten Fall kann das bedeuten, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Viele Privatanleger unterschätzen dieses Risiko, weil sie nur auf den Zins schauen. 7,5 Prozent klingt attraktiv – aber hohe Zinsen sind fast immer ein Hinweis darauf, dass auch das Risiko deutlich höher ist.


Redaktion: Können Sie die beiden Angebote kurz einordnen?

Thomas Bremer:
Nach den Angaben der BaFin geht es um zwei öffentlich angebotene Vermögensanlagen:

  • „FEHI1/5J1M/PP20/DI“
    Laufzeit: 5 Jahre und 1 Monat
    Verzinsung: 7,5 %
  • „FEHI1/3J/PP20/DI“
    Laufzeit: 3 Jahre
    Verzinsung: 5,75 %

Gerade solche Eckdaten – feste Laufzeit, fester Zinssatz, vermeintlich klare Struktur – wirken auf viele Anleger zunächst überschaubar. Aber genau hier liegt die Gefahr: Ein einfach klingendes Produkt ist nicht automatisch ein sicheres Produkt. Und wenn dann noch der vorgeschriebene Verkaufsprospekt fehlt, fehlt ein wesentlicher Baustein für eine informierte Anlageentscheidung.


Redaktion: Die BaFin weist selbst darauf hin, dass eine Prospektbilligung keine Prüfung der Seriosität des Emittenten ist. Warum ist dieser Hinweis so wichtig?

Thomas Bremer:
Weil viele Anleger die Rolle der BaFin falsch verstehen. Selbst wenn ein Verkaufsprospekt gebilligt wurde, heißt das nicht, dass die BaFin das Produkt empfiehlt oder den Anbieter für seriös erklärt. Die BaFin prüft nur, ob die gesetzlich erforderlichen Mindestangaben vorhanden sind und ob der Prospekt formal verständlich und kohärent ist. Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Modells oder die Seriosität des Emittenten werden gerade nicht geprüft. Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Anleger müssen also immer zusätzlich ihre eigene Prüfung vornehmen.


Redaktion: Was bedeutet es für Anleger konkret, wenn für eine Vermögensanlage kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde?

Thomas Bremer:
Dann fehlt ein wichtiges Warn- und Informationsinstrument. Das kann bedeuten:

  • Risiken sind für Anleger schwerer einschätzbar
  • Wesentliche Informationen könnten fehlen
  • Die gesetzliche Transparenzschwelle wurde möglicherweise nicht eingehalten
  • Anleger treffen womöglich eine Entscheidung auf unvollständiger Grundlage

Gerade bei Nachrangdarlehen ist das problematisch, weil diese Produkte ohnehin erklärungsbedürftig sind. Wer hier investiert, ohne einen ordnungsgemäßen Verkaufsprospekt prüfen zu können, geht unter Umständen ein Risiko ein, das er gar nicht vollständig versteht.


Redaktion: Wie können Verbraucher selbst prüfen, ob für eine Vermögensanlage ein gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt ist?

Thomas Bremer:
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass Anleger das in der Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüfen können. Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Mein Rat lautet:

  1. Nie nur auf Werbeunterlagen verlassen
  2. Vor einer Zeichnung in der BaFin-Datenbank prüfen, ob ein Prospekt hinterlegt ist
  3. Den Prospekt tatsächlich lesen – nicht nur herunterladen
  4. Besonders auf folgende Punkte achten:
    • Nachrangigkeit
    • Laufzeitbindung
    • Kündigungsrechte
    • Mittelverwendung
    • Risiken bis hin zum Totalverlust

Redaktion: Was ist Ihr wichtigster Rat an Anleger, wenn hohe Zinsen und feste Laufzeiten beworben werden?

Thomas Bremer:
Mein wichtigster Rat ist:
Nicht zuerst auf den Zins schauen – zuerst auf das Risiko und die rechtliche Struktur.

Viele Anleger sehen:

  • 7,5 Prozent
  • feste Laufzeit
  • scheinbar klare Rückzahlung

Und denken: Das klingt planbar. Aber gerade Nachrangdarlehen sind keine klassischen Sparprodukte. Sie sind unternehmerisch geprägte Risikoanlagen. Wer dort investiert, muss verstehen, dass es eben nicht um Tagesgeld oder Festgeld geht, sondern um eine Vermögensanlage mit deutlich höherem Risiko.


Redaktion: Ihr Fazit zum Fall FIM EinzelhandelsInvest 1 GmbH?

Thomas Bremer:
Der Fall zeigt sehr deutlich, wie wichtig Transparenz bei Vermögensanlagen ist. Wenn die BaFin mitteilt, dass Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot ohne erforderlichen Verkaufsprospekt bestehen, dann ist das für Anleger ein klares Warnsignal. Das bedeutet nicht automatisch Betrug – aber es bedeutet: Hier fehlt möglicherweise ein zentrales gesetzliches Informationsinstrument. Und gerade bei Nachrangdarlehen mit attraktiven Zinsen sollten Anleger besonders kritisch hinschauen, bevor sie Kapital binden.